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Keine Sanktion bei Bescheid statt Eingliederungsverereinbarung

Dieser Text ist aus dem Forum Arbeitslosennetz , ein lesenswerter Beitrag. Da unterstellt werden kann, dass ein Forumsbeitrag der Verbreitung dienen soll. habe ich den Beitrag hier veröffentlicht.

Gericht: Sozialgericht Freiburg i.Br.
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.11.07
Aktenzeichen: S 12 AS 775/06


Kernaussage (Leitsätze des Gerichts):

1. Es ist nicht zulässig, gleichzeitig anlässlich einer Weigerung eines Leistungsbeziehers, eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB I abzuschließen, eine Absenkungsentscheidung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II zu treffen und den Inhalt der gescheiterten Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II durch Verwaltungsakt einseitig festzusetzen.

2. Darauf, ob der Sanktionsbescheid am gleichen Tag ergeht wie der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Bescheid nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II, zeitlich davor oder zeitlich danach, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, so lange beide Entscheidungen auf der gleichen Ablehnungshandlung des Leistungsbeziehers beruhen.

Wortlaut des Urteils

 

 

Organisiert Euch also, erwerbt Sachkunde und legt los.

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Drachentoeter69