Keine Sanktion bei Bescheid statt Eingliederungsverereinbarung
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werden kann, dass ein Forumsbeitrag der Verbreitung dienen soll.
habe ich den Beitrag hier veröffentlicht.
Gericht:
Sozialgericht Freiburg i.Br.
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.11.07
Aktenzeichen: S 12 AS 775/06
Kernaussage (Leitsätze des Gerichts):
1. Es ist
nicht zulässig, gleichzeitig anlässlich einer Weigerung
eines Leistungsbeziehers, eine Eingliederungsvereinbarung nach
§ 15 SGB I abzuschließen, eine Absenkungsentscheidung nach §
31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II zu treffen und den Inhalt der
gescheiterten Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz
6 SGB II durch Verwaltungsakt einseitig festzusetzen.
2. Darauf, ob der Sanktionsbescheid am gleichen Tag ergeht wie
der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Bescheid nach
§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II, zeitlich davor oder zeitlich danach,
kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, so lange beide Entscheidungen
auf der gleichen Ablehnungshandlung des Leistungsbeziehers beruhen.
Wortlaut
des Urteils
Organisiert Euch also, erwerbt Sachkunde und legt los.
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Drachentoeter69