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Das
Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen

§
56/1 des Beamtengesetzes: http://www.gesetzesweb.de/BBG.html
„Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner
dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“
Fazit : Der Beamte/Angestellte des Öffentlichen Dienstes
kann auch mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Argumentation
OWiG z.B. Bußgeldbescheide
Akten/Geschäftszeichen: ………
Sehr geehrte/r …………….
hiermit weise ich Ihre schriftlichen Verwarnungen, Bescheide etc. …..
unter oben
genannten Aktenzeichen wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück.
Begründung:
Sie verwarnen mich z.B. aufgrund §§ 56, 57 OWiG.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem
Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.
Damit existiert
seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614)
für
sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung
vom
30.11.2007.
Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung
(ZPO), auch die
Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht,
indem
der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde.
Rechtwirksam wurde
das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und
wieder
wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah
im selben
Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen.
In diesem
Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch
vom Juristischen
her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit
Ende April
2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos
aufgehoben
worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html *1+
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/ *2
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html *3 + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
*4
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html *5+ http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
*6
http://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html
*7
Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
"Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung
von
Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.
April 2006".
Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die
Bereinigung von
Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
(2.
BMJBBG).“
Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren,
kein
Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges
Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen
Rechtsstaat möglich.
Selbst, wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere
noch, dann
finden wir über den Geltungsbereich im § 5 (Räumliche Geltung)
folgende Aussage:
„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes
oder
außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem
Luftfahrzeug
begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das
Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen*7.“
Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht und
das Gesetz
bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung
im räumlichen
Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht
bestimmt.
Da ich weder ein Schiff bzw. ein Luftfahrzeug besitze oder führe,
frage ich Sie, wie
Sie das OWiG nun anwenden wollen.
Denn die Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese
Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig
und
nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten
zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt
und
deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß
sich eine derartige
Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis
wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten
oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG
a.a.O)
Dies ist also eine ganz klare und eindeutige Aussage und zudem ein Urteil
des
Bundesverwaltungsgerichtes. Dies ist zudem aus meiner Sicht richtig und
logisch.
Daraus folgt nun weiter:
Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“- Gesetzbücher,
z. b. des
Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs
und
der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung
des Geltungsbereichs des alten Artikels 23 des Grundgesetzes begonnen
und jetzt
vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im
Bundesgesetzblatt also endgültig, dass die Justiz der Organisation
der
„Bundesrepublik Deutschland“ seit Mai 2006 nur noch für
Personen zuständig ist,
die sich der Herrschaftsgewalt und der Gerichtsbarkeit der Organisation
der
„Bundesrepublik Deutschland“ unterwerfen wollen.
Das heißt, dass diese Gesetze nur noch für den Personenkreis
gelten, die diese
unerhörten Vorgänge für sich dulden und erdulden. Darüber
maße ich mir kein
Urteil an. Tun Sie bitte hier, was Sie wollen und die anderen zulassen!
Mit diesem Widerspruch, meiner Anzeige einer Selbstverwaltung, diesem
Brief etc.
gebe ich Ihnen zur höflichen Kenntnisnahme, dass ich nicht mehr dazu
gehöre.
Ich dulde diese Vorgehensweise nicht mehr und berufe mich gleichzeitig
auf Artikel
20/4 Grundgesetz.
Natürlich haben Sie die faktische Macht, sich einfach darüber
hinweg zusetzen,
aber das wäre nun Diktatur, Willkür, Arroganz der Macht und
so nebenbei eine
schwere Straftat im Amt.
Jede weitere Vorgehensweise der Behörden ist nun gesetzeswidrig,
rechtsunwirksam, privat und unrechtsstaatlich, gegenüber den Personen,
die
dieses für sich proklamieren.
An dieser Stelle verweise ich zusätzlich auf § 56/1 des Beamtengesetzes:
„Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner
dienstlichen Handlungen die volle
persönliche Verantwortung.“
Daraus leitet sich für jede Ihrer Handlungsweisen auch eindeutig
eine persönliche
Haftung ab, wenn der Rechtsstaat in diesem Lande wieder hergestellt ist.
Verwenden Sie bitte Ihre Kraft in den Behörden auf die Wiederherstellung
des
Rechtsstaates und die Verfolgung von wirklich Kriminellen.
Im Justizapparat selbst, in den Parteihierarchien, in der Ministerialbürokratie
sowie
in den Parlamenten finden Sie vermutlich die Täter in dieser Angelegenheit.
Bitte tragen Sie doch einmal innerhalb Ihrer Behörde vor, warum die
Gesetze
eigentlich abgeschafft wurden und erfragen, auf welchen rechtlichen Grundlagen
genau sie eigentlich tätig sind.
Die Antworten Ihrer Vorgesetzten würden auch mich sehr interessieren.
Wenn Sie den Text nicht verstehen oder verstehen wollen, da Sie nur noch
Ihren
Job machen wollen, weil Sie keinen Beruf mehr ausüben wollen, denn
dazu wären
Sie dann berufen, so leiten Sie diese Mail / Brief an Ihre Vorgesetzten
weiter.
Aber vielleicht fühlen Sie sich auch einmal zu etwas berufen, wie
ich und verfolgen
diese dargestellten Vorgänge weiter.
Warum tue ich das?
Ich dulde für mich die täglichen Lügen und den allumfassenden
Betrug nicht mehr.
Ich möchte für mich Wahrheit und die Dinge erkennen, wie sie
wirklich sind.
Ich möchte damit als Mensch meine Würde behalten.
Wie heißt es doch so schön und richtig im Grundgesetz Artikel
1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Es wäre schön, in den Exekutiven Mitstreiter für einen
wahren Rechtsstaat zu
finden, die diesen auch durchzusetzen. Das ist nicht nur Ihr Recht, sondern
Ihre
eigentliche Aufgabe. Das wäre auch eine Berufung, etwas, wofür
es sich lohnen
könnte, zu leben und zu arbeiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag, einen aufrechten Gang,
einen ungetrübten
Blick in den Spiegel und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
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